Das ändert sich 2002

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Das ändert sich 2002

Inhaltsverzeichnis:

  1. Europa zahlt mit einheitlicher Währung
  2. Höheres Kindergeld
  3. Neues Kassenwahlrecht, höhere Beiträge 
  4. Job-Aqtiv-Gesetz 
  5. Höhere Steuern 
  6. Maßnahmen zur Terrorabwehr 
  7. Verlängerte Garantiefrist 
  8. Kürzerer Wehrdienst 
  9. Mehr Rechte für Prostituierte 
  10. Heimbewohner besser gestellt 
  11. Bio-Siegel für Öko-Nahrung 
  12. Streitschlichtung im Vordergrund 
  13. Alte Telefonkarten nicht mehr verwendbar 
  14. Weitere Informationsquellen
  15. Download näherer Informationen

Der Gesetzgeber hat auch in diesem Jahr ganze Arbeit geleistet: angefangen vom Gewaltschutz in der Familie über höheres Kindergeld bis hin zur beginnenden Förderung der privaten Altersvorsorge: Auf Bürger und Unternehmen kommen mit dem Jahreswechsel wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen zu. 

Europa zahlt mit einheitlicher Währung

Schlag Mitternacht am 1. Januar löst der Euro endgültig zwölf nationale Währungen ab. Nach den Münzen kommen auch die Banknoten unters Volk. D-Mark und Pfennig können bis 28. Februar im Handel ausgegeben werden, danach nehmen sie nur noch die Bundesbank und die Landeszentralbanken zurück. Die neuen Scheine gibt es in sieben Stufen von 5 bis 500 Euro. Die Münzen haben acht Wertstufen von 1 Cent bis 2 Euro und tragen auf den Rückseiten nationale Symbole. Zur Euro-Zone gehören Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, die Benelux-Länder Belgien, Niederland und Luxemburg sowie Spanien, Portugal, Griechenland, Irland und Finnland. Auch Monaco, San Marino und der Vatikan dürfen eigene Euro-Münzen herausbringen. [zum Seitenanfang]

Höheres Kindergeld 

Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt um rund 30 Mark auf 154 Euro (301,20 Mark) im Monat. Für das dritte Kind, für das es bisher schon 300 Mark gibt, werden künftig ebenfalls 154 Euro gezahlt, für jedes weitere Kind 179 Euro (rund 350 Mark) monatlich. Der Kinderfreibetrag zur Abdeckung des sogenannten sächlichen Existenzminimums wird von 3.534 Euro (6.912 Mark) auf 3.648 Euro (7134 Mark) pro Jahr erhöht. Auch die Freibeträge für Erziehung und Betreuung fallen höher aus. Gesenkt werden Ausbildungs- und Haushaltsfreibetrag, wodurch es für allein Erziehende zu Nachteilen kommen kann. [zum Seitenanfang]

Neues Kassenwahlrecht, höhere Beiträge 

Gesetzlich Krankenversicherte haben ab Januar ein neues Kassenwahlrecht. Versicherte können die Mitgliedschaft zum Ende des übernächsten Monats kündigen, sind dann aber 18 Monate an die neue Kasse gebunden. Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhungen bleibt bestehen. Viele Krankenkassen erhöhen wegen der gestiegenen Ausgaben ihre Beiträge um 0,5 bis 0,7 Prozentpunkte auf bis zu 14,9 Prozent. Zu diesen Kassen zählen die Barmer und verschieden AOKs. [zum Seitenanfang]

Job-Aqtiv-Gesetz 

Das Job-Aqtiv-Gesetz soll unter anderem die Vermittlung von Arbeitslosen verbessern und die Weiterbildung älterer Arbeitnehmer fördern. Für die berufliche Bildung gilt ab Januar das neue Meister-BAföG. Die Fördersätze für fortbildungswillige Fachkräfte werden denen von Studenten angeglichen. Die familienabhängigen Fördersätze fallen zum Teil sogar höher aus. [zum Seitenanfang]

Höhere Steuern 

Für Benzin, Zigaretten und Sachversicherungen erhöhen sich die Steuern. Durch die nächste Stufe der Ökosteuer verteuert sich Benzin um rund 3 Cent je Liter. Die erhöhte Tabaksteuer macht jede Zigarette um einen Cent teurer. Der Steuersatz auf Schaden- und Unfallversicherungen steigt von 15 auf 16 Prozent sowie auf Feuerversicherungen von 10 auf 11 Prozent. Die Einnahmen aus der Ökosteuer fließen in die Rentenkassen, der Beitragssatz bleibt bei 19,1 Prozent. Die Mehreinnahmen aus Tabak- und Versicherungssteuer gehen in die Finanzierung der Terrorbekämpfung. Kapitalgesellschaften können Beteiligungen an anderen Unternehmen steuerfrei abstoßen. Damit soll die Wirtschaft flexibler werden. [zum Seitenanfang]

Maßnahmen zur Terrorabwehr 

Die Kompetenzen der Geheimdienste werden erweitert, Abschiebungen von Terroristen und Unterstützern erleichtert und Sicherheitsüberprüfungen in sensiblen Bereichen verstärkt. An Bord von Zivilflugzeugen können so genannte Sky Marshals ab Januar auf gesetzlicher Grundlage tätig werden. Das Religionsprivileg im Vereinsrecht fällt weg. [zum Seitenanfang]

Verlängerte Garantiefrist 

Mehr Rechte bekommen auch die Verbraucher. Die Garantiefrist auf neu gekaufte Waren verlängert sich von sechs Monaten auf zwei Jahre, bei Baumaterialien auf fünf Jahre. Ausnahmen gelten für gebrauchte Waren, bei denen die Gewährleistung schon nach einem Jahr ablaufen kann. Ist eine Ware fehlerhaft, soll der Kunde zunächst fehlerfreien Ersatz oder kostenlose Reparatur verlangen. Kann der Verkäufer dies nicht leisten oder schätzt er es als zu teuer ein, kann der Verbraucher den Kaufpreis herabsetzen. Er kann auch vom Kaufvertrag ganz zurücktreten. Garantie-Ansprüche entstehen selbst bei missverständlichen Gebrauchsanweisungen und überzogenen Werbe-Aussagen. Für den Online-Geschäftsverkehr gilt ab Januar ein neues Gesetz, die handschriftliche Unterschrift bekommt zudem ein digitales Pendant für den Internet-Verkehr. [zum Seitenanfang]

Kürzerer Wehrdienst 

Gute Nachrichten gibt es für Wehrpflichtige. Der Wehrdienst wird ab Januar auf neun Monate, der Zivildienst auf zehn Monate verkürzt. Wehrdienstleistende können ihren Dienst zudem in Abschnitte von zunächst sechs Monaten sowie dann von je sechs Wochen aufteilen. [zum Seitenanfang]

Mehr Rechte für Prostituierte 

Rund 400.000 Prostituierte in Deutschland haben ab Januar mehr Rechte. Sie haben Anspruch auf Pflichtversicherung in Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung und können ihr Entgelt einklagen. Prostitution ist zudem nicht mehr sittenwidrig. [zum Seitenanfang]

Heimbewohner besser gestellt 

Die etwa 850.000 Heimbewohner werden ebenfalls rechtlich besser gestellt. Die Heimaufsicht wird verstärkt und die Kündigungsfrist für Heimbewohner verkürzt, die Leistungen der Heime werden durch Verträge transparenter. Auch Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt werden, haben neue "Macht". Das neue Gewaltschutzgesetz steht ihnen zur Seite. Nach dem Motto "Der Schläger muss gehen" können prügelnde Ehemänner im Schnellverfahren aus der gemeinsamen Wohnung gewiesen werden. Auch wird Telefonterror künftig hart bestraft - mit Geldbußen oder Gefängnis bis zu einem Jahr. [zum Seitenanfang

Bio-Siegel für Öko-Nahrung 

Auch in Sachen Umwelt gibt es Neuerungen. Künftig gibt es für Öko-Lebensmittel ein gesetzlich geschütztes Biosiegel. Das eigentlich für Januar geplante Inkrafttreten des neuen Naturschutzgesetzes lässt noch auf sich warten, weil die Länder den Vermittlungsausschuss angerufen haben. [zum Seitenanfang]

Streitschlichtung im Vordergrund 

Reformiert wird auch die Zivilprozessordnung. Die Amtsgerichte werden gestärkt, das Element der Streitschlichtung rückt in den Vordergrund. Nicht zuletzt werden zum 1. Januar Pfändungsfreigrenzen deutlich angehoben. Bei der Dividendenbesteuerung ersetzt das Halbeinkünfte- das Vollanrechnungsverfahren. [zum Seitenanfang]

Alte Telefonkarten nicht mehr verwendbar 

Briefmarken gibt es nur noch in Euro. Alte Briefmarken, auf denen nur der D-Mark-Wert aufgedruckt ist, können nur noch bis zum 30. Juni zum Frankieren benutzt werden. Alte Telefonkarten aus den Jahren 1987 bis 1998 (erkennbar am fehlenden Gültigkeits-Datum) können nicht mehr benutzt werden. Die Telekom hat einen kulanten Umtausch versprochen: Restguthaben sollen auf neue Karten übertragen werden. Das gleiche gilt für die ab 1999 produzierten Telefonkarten der neuen Generation, wenn das 36-monatige Gültigkeitsdatum abgelaufen ist. Öffentliche Telefone zeigen Guthaben nur noch in Euro an. In Münztelefone können bis Ende Februar auch noch Mark und Pfennig eingeworfen werden. [zum Seitenanfang]

Weitergehende Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung unter: 
http://www.bundesregierung.de/frameset/index.jsp

Downloaden Sie für weitere Informationen folgende PDF-Datei der Bundesregierung: http://www.bundesregierung.de/Anlage14481/Neuregelungen_2002.pdf (213KB)


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